Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Projekt „Lastenrad Tostedt“
Stand: 14.05.2024
Das Vorwort zum Kleingedruckten
„Lastenrad Tostedt“ ist ein Projekt des Vereins Buchholz fährt Rad e.V. in Kooperation mit dem Töster Klimakreis und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen damit die Nutzung von Lastenfahrrädern als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität fördern und koordinieren deshalb die kostenlose Leihe von Lastenfahrrädern.
Wer die zur Leihe zur Verfügung gestellten Lastenfahrräder nutzen möchte, muss nicht zwangsläufig Mitglied bei Buchholz fährt Rad e.V. werden. Es ist aber zur Finanzierung der laufenden Projektkosten gewünscht.
Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit den Lastenfahrrädern umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Allgemeines
Die hier genannten Nutzungsbedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad“) im Rahmen des Projekts „Lastenrad für alle!“ an registrierte Nutzer:innen (im Weiteren „Nutzer”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Über weitere Details informiert die Website toester-kreis.de. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Die Leihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder im Projekt „Lastenrad Tostedt“ beim Buchholz fährt Rad e.V.“ (im Weiteren „Anbieterliste“) in der jüngsten Fassung listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (im Weiteren „Anbieterin“) auf. Auf der Website toester-kreis.de/lastenrad/anbieterliste ist die jüngste Fassung verfügbar.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Website toester-kreis.de genannten Fahrrades erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Leihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
Nutzer sind mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.
Ausleihe und Rückgabe eines Lastenrads
Vor der Reservierung und Ausleihe eines Fahrrads hat sich der Nutzer über die Website toester-kreis.de zu informieren.
Nutzer können ein Fahrrad in der Regel für maximal drei Tage ausleihen. Über die jeweiligen Standorte der Fahrräder (Verleihstationen) und die genauen Modalitäten der Leihe informiert die Website toester-kreis.de.
Die bei der Registrierung geforderten Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Beginn der Leihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie des Personalausweis/Pass/Meldedokuments erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Leihe vernichtet wird. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, dann wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.
Vor Beginn der Leihe ist von dem Nutzer und einem Vertreter der Verleihstation das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Dieses Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Leihe für statistische Zwecke des Projekts „Lastenrad Tostedt“ anonymisiert ausgewertet und im Anschluss an die Auswertung vernichtet.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projekts verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Reservierung eines Fahrrades erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift des Nutzers unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzerin zustande.
Benutzungsregeln
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Leihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Leihe an Dritte weitergegeben wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.
Die Fahr- und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der laufenden Kosten des Projekts bitten wir die Nutzer aber um Spenden. Dazu stehen bei den Verleihstationen Spendenboxen zur Verfügung.
Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit den bei der Leihe mit ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird.
Es ist dem Nutzer untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z. B. Verdeck, Persenning, abnehmbares Display) muss stets an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Dieses gilt insbesondere in der Nacht. Wird das Zubehör im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden.
Da mit den Fahrrädern auch Kleinkinder transportiert werden, ist der Transport von Tieren (z. B. Hunden) und giftigen Stoffen grundsätzlich untersagt. Über etwaige Ausnahmen informiert die Website toester-kreis.de.
Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch den Nutzer beseitigt werden.
Die Angaben zum Fahrrad und zur Ausleihstation auf der Website toester-kreis.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z. B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. vom Nutzer überprüft und berücksichtigt werden.
Haftung
Die Haftung der jeweiligen Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen, z. B. Beschädigungen, am Fahrrad und dessen Zubehör, wie z. B. Schlüssel, Schlösser, Regenverdeck etc., sofern diese auf nicht-sachgemäßem bzw. nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrads oder einzelner Teile davon. Zudem haftet der Nutzer bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadenersatzansprüchen Dritter.
Der Nutzer ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.
Einzelne Anbieterinnen verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Darauf wird ggf. während der Buchung über toester-kreis.de hingewiesen.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzieller) Nutzer glaubst, dass die jeweilige Anbieterin oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Leihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine E-Mail. Wir wollen das „Lastenrad Tostedt“ weiter verbessern und deine Erfahrungen damit so positiv wie möglich gestalten.
Kontakt zum Projekt „Lastenrad Tostedt“: lastenrad@toester-kreis.de oder info@buchholz-faehrt-rad.de
Kontakt zur Anbieterin: siehe Anbieterliste
Ein letzter Vorbehalt
Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Leihe zu ändern oder die Leihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.